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   LAG Schleswig-Holstein, 11.03.1997 - 4 Ta 2/97   

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https://dejure.org/1997,13370
LAG Schleswig-Holstein, 11.03.1997 - 4 Ta 2/97 (https://dejure.org/1997,13370)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11.03.1997 - 4 Ta 2/97 (https://dejure.org/1997,13370)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 11. März 1997 - 4 Ta 2/97 (https://dejure.org/1997,13370)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Streitwertfestsetzung für ein Verfahren zur Ersetzung einer vom Betriebsrat verweigerten Zustimmung zu einer Einstellung; Anwendung des Regelgegenstandswertes bei Vorliegen einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zustimmungsersetzungsverfahren; Einstellung; Eilverfahren; Betriebsrat; Eingruppierungsverfahren; Eilbedürftigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hamburg, 20.11.2006 - 8 Ta 14/06

    Gegenstandswert für Antrag auf Zustimmungsersetzung bei Personaleinstellung

    Es gibt aber auch Entscheidungen, die "für einfach gelagerte Fälle" 3 / 4 des Hilfswerts (LAG Schleswig-Holstein v. 11.03.1997 - 4 Ta 2/97 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 33) oder - ohne Einschätzung des Schwierigkeitsgrades - die Hälfte des Hilfswerts für angemessen halten (LAG Schleswig-Holstein v. 20.10.1999 - 4 Ta 144/99 - juris).

    Für den Antrag nach § 100 II 3 BetrVG auf der Grundlage dieses Ansatzes Gegenstandswerte von einem vollen Hilfswert (LAG Hessen v. 06.01.2000 - 5 Ta 630/99 - juris), einem halben Hilfswert LAG Köln v. 19.01.2005 - 4 Ta 2/05 - juris; LAG Berlin v. 21.10.2002 - 17 Ta(Kost) 6085/02 - NZA-RR 03, 383) sowie 1 / 8 Hilfswert (LAG Schleswig-Holstein v. 11.03.1997 - 4 Ta 2/97 - LAGE § 8 BRAGO Nr. 33) für angemessen gehalten.

  • LAG Schleswig-Holstein, 26.06.2000 - 3 Ta 68/00

    Regelwert des § 8 Abs. 2 BRAGO

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  • LAG Schleswig-Holstein, 13.12.1999 - 3 Ta 68/00

    Berücksichtigung von Umständen des Einzelfalles, wenn ein Regelwert angewendet

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